AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hüpfburgverleih Maier GbR

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hüpfburgverleih Maier GbR (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Mietgegenständen.

1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote des Vermieters sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots bzw. durch Auftragsbestätigung des Vermieters zustande.

2.2 Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Lieferung, Aufbau, Abbau oder Betreuung sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

3. Lieferung, Aufbau und Selbstabholung

3.1 Die Lieferung erfolgt, soweit vereinbart, durch den Vermieter. Eine Selbstabholung ist nur bei Mietgegenständen möglich, bei denen diese Möglichkeit ausdrücklich angegeben oder vereinbart wurde.

3.2 Der Mieter hat für eine rechtzeitig zugängliche, ausreichend befestigte und geeignete Aufstellfläche sowie eine zumutbare Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Erforderliche Genehmigungen und behördliche Auflagen liegen, soweit nicht anders vereinbart, im Verantwortungsbereich des Mieters.

3.3 Bei Selbstabholung ist der Mieter für den ordnungsgemäßen Transport und die Ladungssicherung sowie für den fachgerechten Aufbau, die Verankerung und den sicheren Betrieb entsprechend der Einweisung und den übergebenen Sicherheits- und Bedienungshinweisen verantwortlich.

3.4 Entstehen durch fehlende Zufahrt, Wartezeiten, ungeeignete Aufstellflächen oder sonstige vom Mieter zu vertretende Umstände zusätzliche Aufwendungen, können diese gesondert berechnet werden.

4. Preise und Zahlung

4.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Eine Kaution wird nicht erhoben, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Stornierung durch den Mieter

5.1 Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornokosten an. Danach werden bis 30 Tage vor Beginn 25 %, bis 14 Tage 50 %, bis 7 Tage 75 % und bei späterer Stornierung 100 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.

5.2 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits entstandene, nicht stornierbare Fremd- oder Sonderkosten können zusätzlich berechnet werden.

6. Übergabe und Pflichten des Mieters

6.1 Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf erkennbare Mängel und Vollständigkeit zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Später auftretende Mängel oder Schäden sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

6.2 Ab Übergabe bis zur Rückgabe sind die Mietgegenstände sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Eigenmächtige Reparaturen, Umbauten oder Veränderungen sind nicht zulässig.

6.3 Sofern keine Betreuung durch den Vermieter vereinbart wurde, ist der Mieter für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung und den sicheren Betrieb verantwortlich. Bedienungs-, Sicherheits- und Herstellerhinweise sind einzuhalten.

6.4 Eine Weitervermietung oder Überlassung der Mietgegenstände an Dritte zur eigenständigen Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.

7. Wetter und Sicherheit

7.1 Aufblasbare Spielgeräte dürfen bei Gewitter, starkem Regen oder gefährlichen Windverhältnissen nicht betrieben werden. Die jeweils geltenden Hersteller-, Bedienungs- und Sicherheitsvorgaben sind einzuhalten. Soweit für das konkrete Gerät keine niedrigere Grenze vorgegeben ist, ist der Betrieb spätestens bei Windgeschwindigkeiten über 38 km/h einzustellen.

7.2 Bei einer wetterbedingten Betriebsunterbrechung hat der Mieter den Mietgegenstand entsprechend der Einweisung zu sichern. Maßgeblich sind stets die konkreten Wetter- und Aufstellbedingungen.

8. Rückgabe und Reinigung

8.1 Bei Selbstabholung sind die Mietgegenstände am Folgetag spätestens bis 09:00 Uhr vollständig und in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemäßen Gebrauch ergibt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei späterer Rückgabe wird ein weiterer Miettag berechnet.

8.2 Außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere durch Schlamm, Konfetti, Kleber, Lebensmittelreste, Erbrochenes oder vergleichbare Verunreinigungen, werden nach dem tatsächlich erforderlichen Reinigungsaufwand berechnet.

9. Schäden, Verlust und Haftung

9.1 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Beschädigungen und Verluste, insbesondere infolge unsachgemäßer Nutzung, Feuer, Zigaretten, scharfer Gegenstände, Vandalismus oder Diebstahl. Ersatzfähig sind insbesondere die erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

10. Ausfall und höhere Gewalt

10.1 Kann ein Mietgegenstand aufgrund eines kurzfristigen technischen Defekts, einer Beschädigung durch einen vorherigen Mieter oder aus anderen vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht bereitgestellt werden, gelten die gesetzlichen Rechte. Soweit möglich, kann der Vermieter nach Abstimmung einen gleichwertigen Ersatz anbieten.

10.2 Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von keiner Partei zu vertretender Umstände, insbesondere schwerer Unwetter oder behördlicher Anordnungen, nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, richten sich die Rechte der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Der Vermieter darf eigene Foto- und Videoaufnahmen der aufgebauten Mietgegenstände zu Werbezwecken verwenden. Erkennbare Personen oder sonstige geschützte Inhalte werden nur verwendet, soweit hierfür die erforderlichen Rechte bzw. Einwilligungen vorliegen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

12.2 Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Deggendorf Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.